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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · COSIC – Clarity · Ownership · Security · Integrity · Craft

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln zwei Arten von Leistungen: (a) individuelle Software-Entwicklungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen (§§ 2–11) sowie (b) den Erwerb und die Nutzung von Standard-Softwareprodukten von COSIC, etwa NEAT oder MANTIS (§§ 12–18). Die §§ 7, 8 und 19 gelten für beide Leistungsarten.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn COSIC diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ist der Kunde Verbraucher, gehen die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen seines Wohnsitzstaates diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt individuell vereinbarte Software-Entwicklungsleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Für Softwareprodukte aus dem Shop gilt: Die angegebenen Preise sind Endpreise; Vertragspartner und Rechnungssteller ist FastSpring Inc. als Merchant of Record, das die jeweils anwendbare Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erhebt und abführt. COSIC ist nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen und weist selbst keine Mehrwertsteuer aus.

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung gehen sämtliche Rechte am geistigen Eigentum der individuell für den Auftraggeber erstellten Software – einschliesslich Quellcode, Dokumentation und zugehöriger Materialien – auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf diese Werke uneingeschränkt nutzen, ändern und weiterverwenden.

Hiervon ausgenommen sind allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder projektübergreifend einsetzt. An diesen Bestandteilen erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Projekts. Der Auftragnehmer darf diese Bestandteile in anderen Projekten weiterverwenden.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

§ 7 Gewährleistung

COSIC gewährleistet, dass die Software bei Übergabe die vereinbarten bzw. beschriebenen Funktionen erfüllt. Mängel sind nach Feststellung zu melden; COSIC hat das Recht zur Nachbesserung. Für Mängel, die durch Veränderungen des Kunden oder Dritter entstehen, besteht keine Gewährleistung.

Bei individuellen Entwicklungsleistungen (§§ 2–11) gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe. Beim Erwerb von Softwareprodukten (§§ 12–18) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist; gegenüber Verbrauchern beträgt sie mindestens zwei Jahre und wird durch diese AGB nicht verkürzt.

§ 8 Haftung

Die Haftung von COSIC ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit COSIC weder vorsätzlich noch grobfahrlässig gehandelt hat, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen und die Haftungssumme auf die Höhe der für die betroffene Leistung gezahlten Vergütung begrenzt.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz oder entsprechendem Recht am Wohnsitz des Kunden.

Wird Software unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Free-Version, Beta- oder Testversionen), haftet COSIC nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist das Mass der Haftung nach Art. 99 Abs. 2 OR mildernd zu beurteilen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben auch hier unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschliesslich für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Details regelt bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

§ 11 Kündigung

Verträge mit festem Leistungsumfang enden mit Erfüllung der Leistung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 12 Softwareprodukte und Lizenzen

Neben individueller Softwareentwicklung bietet COSIC eigene Softwareprodukte (z.B. NEAT) zum Erwerb an. Mit dem Kauf erhält der Kunde eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, zeitlich befristete Nutzungslizenz nach § 13 gemäss den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Die Software wird als digitaler Download bereitgestellt. Die Aktivierung erfolgt über einen Lizenzschlüssel, der nach dem Kauf per E-Mail zugestellt wird.

Die kostenlose Version ist auf eine begrenzte Anzahl Dateien beschränkt. Eine Volllizenz hebt diese Beschränkung auf.

§ 13 Zeitlich befristete Lizenzen

Softwareprodukte werden als zeitlich befristete Lizenz mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ab Aktivierung angeboten. Es handelt sich nicht um ein Abonnement: Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch, und es entstehen keine wiederkehrenden Zahlungen.

Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da die Lizenz mit Ablauf der Laufzeit automatisch endet. Für eine weitere Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen erwirbt der Kunde eine neue Lizenz. COSIC kann rechtzeitig vor Ablauf per E-Mail an das Laufzeitende erinnern.

Die Preise für neue Lizenzen können sich ändern. Massgeblich ist der zum Zeitpunkt des Erwerbs angegebene Preis; eine bereits erworbene Lizenz ist von späteren Preisänderungen nicht betroffen.

§ 14 Frühere Lizenzmodelle

Unbefristete Lizenzen (Perpetual License) werden seit dem 28.07.2026 nicht mehr angeboten. Seit dem 03.08.2026 werden Lizenzen ausschliesslich als zeitlich befristete Lizenz nach § 13 vergeben; Abonnements mit automatischer Verlängerung werden nicht mehr angeboten. Wenn du vor diesen Daten eine unbefristete Lizenz erworben hast, bleibt diese vollständig gültig und läuft unbefristet weiter; deine Rechte aus einer solchen Lizenz werden von diesen Änderungen nicht berührt.

§ 15 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über FastSpring Inc. als Merchant of Record. FastSpring ist verantwortlich für die Abrechnung, Steuererhebung und Zahlungsverarbeitung. Mit dem Kauf akzeptierst du die Geschäftsbedingungen von FastSpring.

§ 16 Widerrufsrecht

Als Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich hast du grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Art. 9 ff. der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU bzw. The Consumer Contracts Regulations 2013).

Widerrufsausschluss für digitale Inhalte: Mit dem Abschluss des Kaufs eines Software-Downloads (z.B. NEAT) stimmst du ausdrücklich zu, dass die Bereitstellung der digitalen Inhalte sofort, also vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, beginnt. Du bestätigst zugleich, dass du mit Beginn der Bereitstellung dein Widerrufsrecht verlierst. Diese ausdrückliche Zustimmung wird im FastSpring-Checkout erfasst und protokolliert. Rechtsgrundlage: Art. 16 lit. m der EU-Richtlinie 2011/83/EU bzw. § 356 Abs. 5 BGB.

Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der EU und des Vereinigten Königreichs bestehen keine gesetzlichen Widerrufsrechte bei digitalen Software-Downloads, soweit das jeweilige nationale Recht nichts anderes vorsieht. Rückerstattungsanfragen werden jedoch im Rahmen unserer Kulanz-Regelung (siehe § 17) geprüft.

Zur Geltendmachung des Widerrufsrechts oder zur Anfrage einer Kulanz-Rückerstattung wende dich an den FastSpring-Kundendienst oder kontaktiere uns direkt per <a href="#" class="email-link" data-e="aGV5QGNvc2ljLmV1">[E-Mail]</a>.

§ 17 Rückerstattung (Refund Policy)

Rückerstattungsanfragen werden innerhalb von 14 Tagen nach Kauf über FastSpring bearbeitet. Nach Ablauf dieser Frist erfolgen Rückerstattungen nur bei nachweislichen technischen Mängeln, die nicht behoben werden können. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Widerrufsrechte des Kunden bleiben von dieser Kulanzregelung unberührt.

Bei zeitlich befristeten Lizenzen bezieht sich eine Rückerstattung auf die erworbene Laufzeit. Bereits verstrichene Nutzungszeiträume werden nicht erstattet.

§ 18 Drittanbieter-Komponenten und KI-Modelle

Die Software verwendet Open-Source-Komponenten unter freizügigen Lizenzen (MIT, BSD, Apache 2.0). Standard-KI-Modelle sind kommerziell nutzbar (Apache 2.0 / MIT). Alle KI-Modelle der Software sind unter freizügigen Open-Source-Lizenzen (Apache 2.0, MIT) lizenziert und für kommerzielle Nutzung freigegeben. Details finden sich im integrierten Handbuch der Software.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, dem EWR oder dem Vereinigten Königreich, bleibt ihm der Schutz der zwingenden Bestimmungen seines Wohnsitzrechts erhalten; die Rechtswahl entzieht ihm diesen Schutz nicht.

Gerichtsstand ist Rheinfelden AG, Schweiz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; sie können insbesondere an ihrem Wohnsitz klagen und nur dort verklagt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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